Bericht Pressesprecher
Pressespiegel
Jürgen Stoschek
Zur fünfzehnten
Mitgliederversammlung der
Am 19. Januar 2008 in Berlin
Gesundheit und Gesellschaft – Ausgabe 1/07
TAGUNG
Falscher
Zuschnitt der Reformen
Unisono stellten
Gesundheitsexperten auf einer deutsch-österreichischen Konferenz fest:
Staatliche Eingriffe in die gesetzliche Krankenversicherung sind noch längst
kein Garant für mehr Effizienz im Medizinbetrieb. Von Jürgen Becker
Ganz im Zeichen eines permanenten Reformprozesses im
Gesundheitswesen von Österreich und Deutschland stand eine Expertentagung in
Salzburg. Dazu hatten die Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht (ÖGMR)
und die deutsche Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG)
eingeladen. Bei allen Unterschieden in der medizinischen Versorgung haben nach
Ansicht von ÖGMR-Präsident Professor Alfred Radner beide Länder dasselbe
Problem: Nur kurzfristig sei es gelungen, die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen
der Krankenkassen zu schließen.
Wider das Sektorendenken. Gerhard Embacher, Bereichsleiter im Wiener
Bundesgesundheitsministerium, stellte die jüngsten österreichischen Reformen
vor. Im Kern gehe es dabei um die Überwindung von Sektorengrenzen. Neben einer
Reihe inzwischen vollzogener Gesetzesnovellierungen bedarf es dazu noch zwei
komplett neuer Regelwerke zur Qualität medizinischer Leistungen und zum Einsatz
modernster Informationstechnologien. Zudem werde ein Staatsvertrag zwischen
Wien und den Bundesländern vorbereitet, der die Überwindung der Sektorengrenzen
in der ambulanten und stationären Versorgung regeln soll. Inzwischen stelle die
mit Vertretern aller Akteure und des Staates besetzte
„Bundesgesundheitskommission“ die Weichen. Auf Länderebene agiere eine
„Gesundheitsplattform“, die nach den Wiener Vorgaben ein „Budget“ für die
jeweilige Region erstelle. Hier entstehe ein hoher Koordinierungsbedarf.
Dr. Hans Popper. Direktor der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse (OÖGK), hielt den Politikern seines Landes vor, die
selbstverwalteten Gebietskrankenkassen, in etwa vergleichbar mit den deutschen
AOKs, ihrer Handlungsmöglichkeiten bei der Angebotsplanung und der
Qualitätssicherung teilweise beraubt zu haben. Diverse gesetzgeberische
Eingriffe seit dem Jahr 2000 seien widersprüchlich, einseitig und
unstrukturiert. Die Krankenversicherung der Arbeitnehmer stehe heute finanziell
schlechter dar als noch vor sechs Jahren.
Für die Ärzteschaft der Alpenrepublik machte Dr. Reiner
Brettenthaler, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, deutlich, dass sich
die Mediziner nicht prinzipiell Reformen verschließen. Doch das niederländische
Modell könne kein Vorbild sein. Eine ausschließlich an Kliniken angesiedelte
fachärztliche Versorgung komme nicht in Betracht. Zugleich wandte sich der
Allgemeinmediziner gegen die Illusion, im Gesundheitswesen sei alles planbar.
Falsche Richtung eingeschlagen. Von deutscher Seite gab es vor allem
Kritik an den Koalitionsplänen für die Gesundheitsreform. Nach Ansicht von
Professor Eberhard Wille, GRPG-Vizepräsident und Vorsitzender des
Gesundheits-Sachverständigenrates, wären Union und SPD besser beraten gewesen,
wenn sie sich auf eine „Politik der kleinen Schritte“ verständigt hätten. Die
nun geplanten „großen Schritte“ gingen in die völlig falsche Richtung. Seine
Prognose: Schon in zwei Jahren werde über die nächste Reform debattiert.
Wolfgang Schmeinck, Chef des BKK-Bundesverbandes, warf der Regierung
Etikettenschwindel vor. Das Gesetz zerstöre den Krankenkassen-Wettbewerb und
entmachte zugleich die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Dagegen verteidigte Ulrich Dietz,
Referatsleiter im deutschen Bundesgesundheitsministerium, die Reform. Der neue
Kassen-Dachverband werde auch nicht stärker vom Staat kontrolliert als die
bisherigen Spitzenorganisationen der Kassenarten. Den bisherigen Gemeinsamen
Bundesausschuss bezeichnete er als „Feierabendveranstaltung“. Dieser werde
durch hauptamtliche Mitglieder handlungsfähiger.
Ärzte Zeitung – 18. Januar 2007
Verbraucherschützer
sorgen sich um chronisch Kranke
Experten klären Versicherte über Auswirkungen der geplanten
Reform auf / Einzelverträge können Wahlfreiheit der Patienten einschränken
DÜSSELDORF (iss). Anders als
bei der Gesundheitsreform des Jahres 2004 werden die Versicherten beim
voraussichtlichen Inkrafttreten des Wettbewerbs-Stärkungsgesetzes am 1. April
dieses Jahres keine großen Veränderungen spüren.
Vom 1. Januar 2004 an waren die Versicherten mit der
Praxisgebühr und erhöhten Zuzahlungen konfrontiert (wir berichteten). „In
diesem Jahr werden viele überrascht sein, wenn sie merken, dass sie nichts
merken“, sagte Dr. Stefan Etgeton, Referent für Gesundheit beim
Verbraucherzentrale Bundesverband, auf dem Wissenschaftlichen Symposium der
Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Entwarnung bedeute das für Patienten aber nicht, betonte Etgeton. „Die
Auswirkungen sind eher langfristig und werden auch eher kleine Gruppen
betreffen.“
Sorgen machen dem Verbraucherschützer die Änderungen, die auf
chronisch Kranke zukommen könnten. „Für sie wird die Wahlfreiheit bei Ärzten
und Krankenkassen eingeschränkt", erwartet er. Die Begründung: Wenn
zunehmend Einzelverträge das Bild bestimmen, müssen Kranke genau prüfen, welche
Ärzte und welche Krankenkassen für ihren Versorgungsnotwendigkeiten entsprechende
Verträge abgeschlossen haben.
Angesichts des verschärften wirtschaftlichen Drucks durch die
drohende Zusatzprämie hätten Kassen kein Interesse mehr daran, gesonderte
Vereinbarungen für die Behandlung einer teuren Patientengruppe zu treffen,
fürchtet Etgeton.
Das bestätigte Professor Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender
der DAK. „Die Zusatzprämie schafft Probleme für Kassen mit einer ungünstigen
Versichertenstruktur.“ Er warnte davor, dass mit der Gesundheitsreform die
Orientierung an Qualität und Effizienz zulasten des reinen Preisdenkens
verloren geht. „Die Prämie ist ein grob wettbewerbsverzerrendes Element“, sagte
Rebscher.
Es sei ein Pluspunkt der Reform, dass der Leistungsrahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen erhalten bleibe, so
Verbrauchervertreter Etgeton. „Es ist aber zu befürchten, dass die Praxis der
Leistungsbewilligung bei den Kassen wesentlich restriktiver wird.“ Skeptisch
sieht er auch die geplante Leistungseinschränkung bei
Behandlungsnotwendigkeiten, die nicht primär medizinisch begründet sind, wie
etwa bei den Folgen von Piercing oder Tätowierungen. „Das öffnet das Tor für weitere
Schuldtatbestände im Gesundheitswesen“, warnte er.
Ihn beunruhige am meisten, dass im Gesundheitswesen
eine „Warenkorbideologie“ einziehe und es zu einer Konfektionierung der Medizin
komme, sagte der Präsident der Bundesärztekammer Professor Jörg-Dietrich Hoppe.
„Arzt und Patient sind nicht mehr im Stadium der Therapiefreiheit, sondern werden
reduziert auf vorgegebene Warenkörbe für bestimmte definierte Krankheiten“, so Hoppe.
Medical Tribune - 19. Januar 2007
Wettbewerb im Namen,
staatliche Regulierung im Gepäck
Keine Freude
über Reform-Kompromiss
DÜSSELDORF – Der geballte
Widerstand der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen gegen die
Gesundheitsreform hat nicht den von ihnen geforderten Neuanfang gebracht.
Ernüchtert zeigten sich Ärzte- und Kassenvertreter auf einer Veranstaltung der
Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) zum GKV-WSG in
Düsseldorf.
Wie ein Vertreter der Opposition äußerte sich in Düsseldorf der
SPD-Bundestagsabgeordnete Eike Hovermann. „Ich freue mich nicht über das Gesetz
und werde ihm auch nicht zustimmen“, erklärte er am Morgen nach der nächtlichen
Kompromissfindung der CDU/CSU/SPD-Gesundheitspolitiker. Er kritisierte, dass
der Staat immer mehr Details regele, und sagte weitere Maßnahmen für 2007 und
2008 im Viertel- bis Halbjahrestakt voraus: „Das wird weder mit Planungssicherheit
noch mit mehr Wettbewerb etwas zu tun haben, sondern mit Angst.“ Schließlich
stünden 2008 drei Landtagswahlen und 2009 die Bundestagswahl an – und diese
Wahlen würden auch mit der Gesundheitsreform in Verbindung gebracht werden.
Nach Darstellung der GKV-Spitzenverbände verschärft die Gesundheitsreform die
Finanzprobleme der Kassen dermaßen, dass der Beitragssatz bis zum Jahre 2009 auf
15,3 % steigen wird. Weder der geplante Morbi-Risikostrukturausgleich noch der
GKV-Einheitsbeitragssatz sorgten für mehr Wettbewerb, monierte Hovermann.
Enttäuscht, dass es nur zu Detailänderungen am Gesetz, nicht
aber zu einem Neuanfang kommen wird, zeigte sich am Rande der GRPG-Tagung die
Präsidentin der Landesärztekammer Hessen, Dr. Ursula Stüwe. In ihren Augen
entwickelt sich das deutsche Gesundheitswesen damit in Richtung Staatsmedizin –
wobei „staatliche Gesundheitssysteme gut für die Ärzte, aber schlecht für die
Patienten sind“.
Dass der gemeinsame Widerstand der Akteure im Gesundheitswesen keine
gravierende Nachbesserung der Reform gebracht habe, könne „man so sehen“,
meinte Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK-Landesverbandes Bayern,
im Gespräch mit MT. Dagegen betonte Dr. Klaus-Theo Schröder, Staatssekretär im
Bundesgesundheitsministerium, dass die Koalition sehr wohl auf Kritik im
Anhörungsverfahren und Änderungsvorschläge des Bundesrates reagiert habe.
Dr. Schröder bekräftigte, dass die Entschuldungsregelungen für
die GKV, so wie sie mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verabschiedet wurden,
gültig bleiben: Grundsätzlich soll jede Kasse dieses Jahr schuldenfrei werden,
in Ausnahmefällen läuft die Frist noch 2008. Eine „Übergangszeit“ soll es laut
Dr. Schröder für Pensionslasten geben, für die bei Anwendung des
Insolvenzrechts Rückstellungen zu bilden wären; die anderen Krankenkassen würden
mit diesem Problem des AOK-Systems aber nicht belastet.
Neu: Kartellrecht fürs
Gesundheitswesen
Der Mannheimer Volkswirt Professor Dr. Eberhard Wille
unterstrich, dass die erweitere Finanzkraftumverteilung zwischen den Kassen durch
den Gesundheitsfonds Zahler-Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen
weit weniger belasten wird, als laut diskutiert wurde. Eine Konvergenzklausel,
die eine maximale Zusatzbelastung von 100 Mio. Euro pro Land vorsehe, sei überflüssig.
Prof. Wille schätzt die „realistische“ Belastungsgrenze für Bayern auf
höchstens 40 Mio. Euro im Jahr. Schließlich würden schon heute 92 % der
GKV-Lasten im Risikostrukturausgleich umverteilt, ab 2009 kämen noch
Satzungsleistungen und Verwaltung hinzu.
Dr. Schröder kündigte an, dass das Diskriminierungs- und
Missbrauchsverbot des Wettbewerbsrechts (§§ 19, 20, 21 GWB) auf die
Einzelvertragsbeziehungen der Krankenkassen Anwendung finden soll. Bedeutung
könnte dies z. B. bei der Fusion von Krankenkassen oder auch bei der Ausschreibung
von Arzneimittelrabattverträgen durch marktstarke Kassen erlangen, ergänzte BKK-Chef
Schulte.
Dabei soll laut Dr. Schröder die juristische Klärung von
Streitfragen bei den Sozialgerichten erfolgen. Der Vorstandschef des
Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Wolfgang Hoppenthaller, warnt bereits
davor, das Kartellrecht könnte auf die Berufsverbände angewendet werden, „um
sie ihrer gewerkschaftsähnlichen Funktion zu berauben und die Ärzteschaft in
Ketten zu legen“. So sieht § 21 GWB u. a. ein Boykottverbot vor – was auch
der Waffe des DMP-Boykotts zur Durchsetzung von Vertragswünschen mit Kassen die
Spitze nehmen könnte.
Wie die Bundesgesundheitsministerin stellte
auch ihr Staatssekretär als wesentliche Verbesserung heraus: „Es wird in
Zukunft eine Krankenversicherungspflicht geben.“ Der PKV-Verband hält an seiner
Kritik fest, dass der Basistarif und die Portabilität von
Alterungsrückstellungen „zu teils deutlichen Beitragssteigerungen in der PKV“
führen werden, „ohne ein einziges Problem des Gesundheitswesens zu lösen“. REI
Arzneimittel Zeitung – 25. Januar 2007
Wissenschaftspreis
der GRPG
MÜNCHEN (sto). Der 11. Wissenschaftspreis der Gesellschaft für
Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) wurde bei der Mitgliederversammlung
der GRPG an Dr. Oliver Pramann (im Foto rechts) vom Zentrum für Medizinrecht
und Bioethik der Universität Göttingen für seine Arbeit über
Publikationsklauseln in Forschungsverträgen und Forschungsprotokollen
klinischer Studien vergeben.
Der GRPG-Preis, den GRPG-Präsident Professor
Alexander Ehlers überreichte, ist mit 5000 Euro dotiert und wurde in diesem Jahr
vom Unternehmen Janssen-Cilag gestiftet. Die GRPG fördert den
interdisziplinären Austausch u. a. im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik.
Rheinisches Ärzteblatt – Februar 2007
„Das Neue
ist, dass alle dagegen sind”
Experten und Politiker übten
bei einem Symposium in Düsseldorf massive Kritik am geplanten Reformgesetz
von
Jürgen Brenn
Mit den Worten: „Es war nicht einfach, Abgeordnete zu finden,
die den Gesetzentwurf mit Begeisterung vertreten“, eröffnete Gerhard Schulte,
Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, kürzlich das
wissenschaftliche Symposium „Gesundheitsreform ante Portas: Das
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ in Düsseldorf. Der Kongress der Gesellschaft
für Recht und Politik im Gesundheitswesen e. V. (GRPG) fand einen Tag nach
einem nächtlichen Verhandlungsmarathon der Koalitionäre in Berlin statt. Neben
Bundestagsabgeordneten von SPD und FDP kritisierten Experten des
Gesundheitswesens verschiedene Aspekte des Gesetzentwurfs.
PKV blutet aus
Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und der Ärztekammer Nordrhein, machte die Folgen für die Ärzteschaft und die
Versorgungslandschaft in Deutschland deutlich. Er warnte vor einer
„GKVisierung“ der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Einführung eines
Basistarifes in der PKV, in den auch Versicherte aus dem Normaltarif wechseln
können, berge die Gefahr, dass das System ausblute, so Hoppe.
Dr. Frank Schulze Ehring vom Verband der privaten
Krankenversicherung e. V. schätzt, dass die Subventionierung des Basistarifs
durch die Normalversicherten zu einer Beitragssteigerung von bis zu 28 Prozent
führen könnte. Zu dem Kostenanstieg führe auch der Kontrahierungszwang und die
Beitragslimitierung für den Basistarif. Der Basistarif ist „defizitär
konstruiert“, so Schulze Ehring.
Unzuverlässigkeit der Politik
Was eine destabilisierte PKV für die Versorgungslandschaft
bedeuten würde, führte Hoppe den rund 140 Teilnehmern klar vor Augen: Durch
einen möglichen Wegfall der PKV bricht auch die Quersubvention in den Praxen
und Krankenhäusern weg. „Es fehlt plötzlich viel Geld“, sagte Hoppe. So werde
das Leistungsangebot vor allem in ländlichen Gegenden ausgedünnt.
Neben den Arztpraxen sehen sich auch die Krankenhäuser durch
das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) in ihrer Existenz bedroht. „Uns
ärgert die Unzuverlässigkeit der Politik“, sagte der Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum. Nachdem sich die Krankenhäuser
auf die Finanzierung über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRGs) eingestellt
hatten, greife die Politik mit der Notabgabe nun erneut in die Finanzierung
ein. Grundsätzlich kritisierte Baum die ordnungspolitische Ausrichtung des
GKV-WSG, die zu einer Zentralisierung des Systems führe.
So sahen es auch andere Podiumsteilnehmer. Der
SPD-Bundestagsabgeordnete Eike Maria Hovermann sagte offen: „Ich werde dem
Gesetz nicht zustimmen.“ Seine Kritik entzündet sich vor allem an der
vorgesehenen Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen und dem geplanten
Fonds, der diejenigen Kassen benachteilige, die bisher solide gewirtschaftet
haben. Sie müssten nun für die Schulden anderer Kassen geradestehen, so
Hovermann. „Das hat mit Wettbewerb nichts zu tun“, so der Abgeordnete, der
Mitglied des Gesundheitsausschusses ist. Er forderte die Bundesregierung auf,
den Gesetzentwurf zurückzuziehen: „Es wäre mutig von der Politik zu sagen, wir
fangen noch einmal neu an.“
Professionalisierung der
GKV-Spitze
Davon wollte allerdings der Staatssekretär im
Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, nichts wissen. Er
verteidigte den Gesetzentwurf und die nachts zuvor gefundene Kompromisslinie.
Schröder sieht durch das GKV-WSG die Patientenversorgung verbessert, da zum
Beispiel palliativmedizinische Leistungen zu Pflichtleistungen der
Krankenkassen werden. Den Vorwurf, das Gesetz führe zur Verstaatlichung der
Krankenkassen, wies er von sich. Es gehe nicht um Verstaatlichung, sondern um
die „Professionalisierung der Aufgaben“, so Schröder. Mit Formulierungen wie
„man muss sehen“ oder „in einigen Jahren“ machte der Staatssekretär indirekt
deutlich, dass die Auswirkungen des Gesetzes auch im
Bundesgesundheitsministerium nicht klar abgeschätzt werden können.
Ob viele Jahre bis zur nächsten Reform
vergehen, ist fraglich. Die Frequenz von Reformgesetzen im Gesundheitswesen ist
hoch. Darauf machte der FDP-Bundestagsabgeordnete und Arzt Dr. Konrad Schily
aufmerksam. Das Neue an dem vorliegenden Gesetz sei, „dass wirklich alle dagegen
sind“.
Ärzte Zeitung – 10. Juli 2007
Kartellwächter
nehmen Kliniken und Kassen ins Visier
Bundeskartellamt und Sozialrichter streiten um Anwendung des Wettbewerbsrechts
in der GKV / „Bedeutung der Fusionskontrolle wird steigen“
BONN (ric). Mehr Wettbewerb
ist im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gewünscht - doch was bedeutet Wettbewerb
in einem staatlich regulierten Gesundheitswesen. Wer hat die Kontrolle -
Sozialgerichte oder Kartellbehörden?
An dieser Frage schieden sich die Geister beim Symposium „Wettbewerbsrecht
und Sozialgerichtsbarkeit“ der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen
in Bonn. Im Zentrum des Schlagabtausches von Juristen und Ökonomen stand der
Paragraf 69 SGB V, der die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
regelt. Darin findet sich der Hinweis, dass die Paragrafen 19 bis 21 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch in bestimmten Bereichen der
GKV gelten. Die beiden Bestimmungen im GWB verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung sowie sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten. Allerdings gilt
dies nicht bei Verträgen, „zu deren Abschluss die Krankenkassen (...)
gesetzlich verpflichtet sind“.
Dem Juristen und ehemaligen Sozialrichter Professor Günter
Schneider, Mitglied des Sächsischen Landtages, geht dieser Verweis nicht weit
genug: „Ich halte die Regelung für verfehlt, da das Wettbewerbsrecht nur
eingeschränkt gelten soll.“ Auch der Bayreuther Ökonom Professor Peter
Oberender sprach sich angesichts der Zunahme wettbewerblicher Elemente in der
GKV - Beispiel Wahltarife - dafür aus, Wettbewerbsrecht anzuwenden. Noch
deutlicher wurde Franz Heistermann, Direktor beim Bundeskartellamt: „Es gibt
viele Argumente für einen Eingriff der Kartellwächter in der GKV.“ Vor allem
der Klinikmarkt sei „ökonomisch sehr relevant“ und sollte wettbewerblich geregelt
werden. Heistermann bekräftigte die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes bei
der Fusionskontrolle - was private Klinikbetreiber nicht erfreuen wird.
So hatten die Kartellwächter im März 2005 dem privaten
Klinikkonzern Rhön die Übernahme der Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld in Bad
Neustadt und Mellrichstadt Rhön untersagt. „Ich denke, dass Fusionskontrollen
noch an Bedeutung gewinnen werden,“ so Heistermann. Und dies auch bei den Krankenkassen:
„Die Zahl der Kassen soll von 250 auf 50 reduziert werden. Auch hier halte ich
eine Fusionskontrolle durch uns für zulässig - auch wenn der Europäische
Gerichtshof der Ansicht ist, dass Krankenkassen keine Unternehmen sind.“
Dies sah Dr. Ernst Hauck, Richter am
Bundessozialgericht, anders. Die Anwendung von Wettbewerbsrecht in der GKV
lehnt er ab.
Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) – 14. November 2007
Lebensqualität
oft vernachlässigt
Es mangelt an standardisierten
Meßverfahren
(gid) Eine Tagung der Gesellschaft
für Recht und Politik im Gesundheitswesen befaßte sich am 8. November 2007
im Berliner Reichstagsgebäude mit Fragen der Lebensqualität und des
Patientennutzens. Zu diesem Anlaß hielt - stellvertretend für seinen Chef
Professor Peter Sawicki - Stefan Lange
vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Vortrag zum Thema „Surrogate und patientenrelevante
Endpunkte“.
Lange führte aus, daß die Bewertung
der Lebensqualität so große Probleme aufwerfe, daß diese sehr oft in den
Hintergrund gerate. Wichtig sei es aber insbesondere bei neuen
Therapiemethoden, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie die
Sterbewahrscheinlichkeit (Mortalität),
die Krankheitswahrscheinlichkeit (Morbidität)
und die Lebensqualität positiv - also im Sinne der gewünschten Ziele -
beeinflußten. Surrogate, also Ersatzparameter
- Befunde, die als Ersatz für vorhersagbaren klinischen Nutzen dienen -
reichten zur Beurteilung nicht aus, weil es bei Studien immer wieder vorgekommen
sei, daß die positive Beeinflussung
von Ersatzparametern nicht auch zu einer Verbesserung von Mortalität,
Morbidität und Lebensqualität geführt habe.
Nutzen sei eine Resultante der Minderung subjektiv empfundenen
Problemdrucks. Dies könne nur der Patient selbst beurteilen. Ärzten und
Gesundheitsfachberufen obliege es, den Nutzen
nach objektiv meßbaren Zielen der Therapie im Sinne einer Verbesserung der
Morbidität und Mortalität zu beurteilen. Letztere muß nach Lange durchgängiger Kausalitätskritik genügen.
In diesem Sinne definierte er medizinischen Nutzen als die medizinische, positive, kausale Folge
(Effekt) einer Maßnahme. Hierbei könne man nach dem Nettoprinzip
bilanzieren, indem man von dem erwünschten Nutzen den nicht erwünschten Schaden
einer Maßnahme abziehe. Man könne sich aber auch mit dem Bruttoprinzip befassen
und nur den gewünschten Therapieeffekt berücksichtigen. Wichtig sei allerdings,
bei dem Vergleich und der Bewertung unterschiedlicher Therapieansätze nicht zwischen dem Netto- und dem Bruttoprinzip
hin- und herzuwechseln.
Patientenbezogene Endpunkte seien dadurch bestimmt, wie Patienten sich
unter der Therapie fühlten, wie sie funktionierten und wie sie überlebten. Eine
Erhöhung der Lebensqualität stehe im Vordergrund, wenn es medizinisch nicht mehr
möglich sei, eine Krankheit zu heilen. Dann sei immer die Frage der Lebensqualität für den Rest der Lebenszeit
in den Vordergrund zu stellen. Lange führte aus, daß er 14 Instrumente zur
Messung von Lebensqualität bei einem Krankheitsbild mit 54 Skalen aus der
Literatur entnommen habe. Nichts von alledem sei untereinander vergleichbar.
Die Pathophysiologie sei oft verräterisch. Die Risikofaktorentheorie sei lückenhaft.
Theoretisch gelte, daß ein erhöhtes HDL-Cholesterin und ein niedriges
LDL-Cholesterin vor einem Herzinfarkt schützten, gleichwohl seien diese
Risikofaktoren Surrogate. In Studien seien Therapieansätze
gescheitert, bei denen eine Erhöhung des HDL und eine Senkung des LDL mit
einer niedrigeren Mortalität einhergegangen seien.
In der Diskussion
hatte sich Lange mit mehreren Beiträgen auseinanderzusetzen, die auf einen logischen Bruch zwischen rigid
interpretierter evidenz-basierter Medizin und dem eigentlichen Ziel der Medizin
hinwiesen. Medizin habe nicht den Sinn - so mehrere Diskussionsteilnehmer -,
evidenzbasierte Parameter zur Norm zurückzuführen, sondern den Menschen die Krankheitslast zu erleichtern. Wenn
Letzteres aus Mangel an wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht hinreichend objektivierbar sei, dann sei dies bedauerlich,
aber zu respektieren. Keinesfalls dürfe man Ziele der evidenzbasierten Medizin
vom Patientennutzen trennen. Dies geschehe aber oft, wenn man einseitig
Parameter betrachte, die gut objektivierbar und reproduzierbar seien, während
man den subjektiven Patientennutzen vernachlässige, weil er schwerer, im
Zweifel nur in umfangreichen Fragebogenaktionen, zu messen sei.
Die Onkologin Elfriede Greimel,
Universität Graz, setzte sich mit den Argumenten von Lange differenziert an Hand
von selbst durchgeführten Befragungsaktionen auseinander. Frau Greimel führte,
wie zuvor schon Lange, aus, daß die Lebensqualität als Therapieziel umso
wichtiger werde, je weniger eine Erkrankung heilbar sei. Sie erläuterte den EORTC-Fragebogen zur Lebensqualität in
der Onkologie und schilderte den Vergleich zweier
Zytostatika-Behandlungsschemata, die zu einer identischen Überlebenszeit
führten, die sich aber in Bezug auf die Lebensqualität unterschieden.
Bei der Beurteilung der Lebensqualität komme es zu erheblichen Unterschieden zwischen
Patienten und Ärzten. Beispielsweise kümmere die Übelkeit nach der
Behandlung mit Zytostatika die Ärzte nicht so sehr wie Blutbildveränderungen.
Demgegenüber seien die Patienten viel mehr daran interessiert, die Übelkeit
loszuwerden, während sie sich um die Blutbildveränderungen weniger Sorgen
machen.
Ärzte - insbesondere jüngere, anders als ältere -
unterschätzten für gewöhnlich die Schmerzen
der Patienten. Auch gebe es bei der Einschätzung von Schmerzen erhebliche Unterschiede bei Männern und
Frauen, bei letzteren würden sie häufiger und stärker unterschätzt als bei
Männern. Die Symptome einer Neuropathie würden von Patienten sechs Wochen eher
wahrgenommen, als diese Krankheit von Ärzten diagnostiziert werde - letzteres
auch dann, wenn die Patienten kontinuierlich ärztlich beobachtet würden.
Fazit: Insbesondere bei Erkrankungen, die schicksalhaft
die Lebenszeit begrenzen, ist es bisher offensichtlich nicht gelungen, einen verbindlichen
Standard für den Patientennutzen zu finden. Die „qualitätsadjustierte
Lebenszeit“ ist wohl eher nur ein ökonomisches Vergleichsmaß, das für
medizinische Zwecke zur Nutzenbeurteilung nicht ausreicht.
Ganz offensichtlich befindet sich das IQWiG bezüglich der
Bewertung der Lebensqualität derzeit in
einer Lernphase. Es bleibt zu hoffen, daß diese Fortschritte macht, damit
nicht über eine „Vierte Hürde“ Nutzenzuwachs für Patientinnen und Patienten
verzögert oder behindert wird - nur weil ausreichend standardisierbare
Meßverfahren nicht verfügbar sind.