Antrag auf Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG).

Das Formular für den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie als PDF-Dokument downloaden und ausdrucken:

Antrag auf Mitgliedschaft

Natürlich können Sie den Antrag auch bei unserer Geschäftsstelle anfordern:

Gesellschaft für Recht und Politik
im Gesundheitswesen e.V. - GRPG
Geschäftsstelle, Frau Chodora
Widenmayerstr. 29
80538 München

Tel. 089 / 21 09 69 60
Fax 089 / 21 09 69 99
eMail: info@grpg.de

Jahres-Mitgliedsbeitrag der GRPG für

Firma, Körperschaft oder Verband € 1.300,--

Patientenverband e.V. € 250,--

Individualmitgliedschaft € 180,--

aus dem aktiven Berufsleben ausgeschiedene Individualmitglieder
(nach Antragstellung beim GRPG-Präsidium) € 90,--

Die Mitgliedsbeiträge beinhalten den Bezug der Zeitschrift Recht und Politik im Gesundheitswesen (RPG) in Höhe von jeweils € 30,--.

Zur Mitgliedschaft Firma, Körperschaft oder Verband:

Mit Präsidiumsbeschluss vom 30.10.1998 wurde festgelegt:
Jede juristische Person, die über 1 Stimmrecht verfügt, ist berechtigt, für den Grundmitgliedsbeitrag von € 1.300,-- jeweils drei Personen zum Mitgliedstarif zu Veranstaltungen der GRPG zu entsenden und erhält die entsprechende Anzahl der Zeitschrift RPG und weiterer Aussendungen.

Zur Mitgliedschaft Patientenverband e.V.:

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.1.2006 wurde festgelegt:
Jeder Patientenverband, der über 1 Stimmrecht verfügt, ist berechtigt, für den Mitgliedsbeitrag von € 250,-- jeweils zwei Personen zum Mitgliedstarif zu Veranstaltungen der GRPG zu entsenden und erhält ein Exemplar der Zeitschrift RPG und weiterer Aussendungen.

Zur Individualmitgliedschaft:

Jedes Individualmitglied, das über 1 Stimmrecht verfügt, ist berechtigt, für den Mitgliedsbeitrag von € 180,-- an den Veranstaltungen der GRPG zum Mitgliedstarif teilzunehmen und erhält ein Exemplar der Zeitschrift RPG und weiterer Aussendungen.

Die GRPG ist gem. § 4 Ziff. 22a UStG von der Umsatzsteuer und wegen Förderung der Wissenschaft nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften, Steuer-Nr. 143/216/20567 vom 22.06.2009 nach § 5 Abs. 1 Nr.9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. GewStG von der Gewerbesteuer befreit.