S A T Z U N G

des Wissenschaftspreises im Gesundheitswesen

Jahrespreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V., GRPG



 

§ 1

Die Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V. (GRPG) vergibt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.04.1995 einen Jahrespreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in Höhe von Euro 2.500,--:

Wissenschaftspreis im Gesundheitswesen

Jahrespreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V., GRPG

 

§ 2

Das Thema der Arbeit muss den Zielen der GRPG gem. § 2 Abs. 1 der Satzung der GRPG entsprechen.

 

§ 3

Der Preis soll bevorzugt an Nachwuchswissenschaftler vergeben werden. 

 

§ 4

Die Annahme des Preises verpflichtet zur Erstpublikation der Arbeit oder deren Zusammenfassung in der Zeitschrift der Gesellschaft: Recht und Politik im Gesundheitswesen (RPG). Sie darf in gleicher oder ähnlicher Form nicht andernorts bereits publiziert worden sein. Als Ausnahmen dieser Regelung gelten Dissertationen.

 

§ 5

Die Arbeiten müssen beim Präsidium der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V., Widenmayerstraße 29, 80538 München, bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres eingegangen sein. 

 

§ 6

Dem Preiskomitee sollen fünf Vorstandsmitglieder (Präsident, Vizepräsidenten, Generalsekretär, Schatzmeister und Schriftführer als geborene Mitglieder) sowie zwei jeweils von diesen zu benennenden Sachverständigen aus dem Themenbereich der Arbeiten angehören. 

 

§ 7

Die Satzung wurde gemäß Beschluss des Präsidiums am 21.06.1995 verabschiedet.

 

Fassung vom 21.06.1995