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§ 1
Die
Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V. (GRPG)
vergibt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.04.1995
einen Jahrespreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in
Höhe von Euro 2.500,--:
Wissenschaftspreis
im Gesundheitswesen
Jahrespreis
der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V.,
GRPG
§ 2
Das
Thema der Arbeit muss den Zielen der GRPG gem. § 2 Abs. 1 der
Satzung der GRPG entsprechen.
§ 3
Der Preis soll bevorzugt an Nachwuchswissenschaftler
vergeben werden.
§ 4
Die
Annahme des Preises verpflichtet zur Erstpublikation der Arbeit
oder deren Zusammenfassung in der Zeitschrift der Gesellschaft:
Recht und Politik im Gesundheitswesen (RPG). Sie darf in gleicher
oder ähnlicher Form nicht andernorts bereits publiziert worden
sein. Als Ausnahmen dieser Regelung gelten Dissertationen.
§ 5
Die
Arbeiten müssen beim Präsidium der Gesellschaft für Recht und
Politik im Gesundheitswesen e.V., Widenmayerstraße 29, 80538 München,
bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres eingegangen
sein.
§ 6
Dem
Preiskomitee sollen fünf Vorstandsmitglieder (Präsident, Vizepräsidenten,
Generalsekretär, Schatzmeister und Schriftführer als geborene
Mitglieder) sowie zwei jeweils von diesen zu benennenden Sachverständigen
aus dem Themenbereich der Arbeiten angehören.
§ 7
Die
Satzung wurde gemäß Beschluss des Präsidiums am 21.06.1995
verabschiedet.
Fassung vom 21.06.1995
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