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Der 12. Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) wurde im Vorfeld der Mitgliederversammlung der GRPG am 19. Januar 2008 in Berlin an
und
übergeben. Der Wissenschaftspreis der GRPG ist mit 5.000 EUR dotiert und wurde von den Firmen GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG. und MSD Sharp & Dohme GmbH,gesponsert. Die GRPG hat sich die Förderung des interdisziplinären Austausches und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung auf den verschiedenen Gebieten des Gesundheits- und Sozialrechtes aber auch im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik zum Ziel gesetzt.
Frau Dr. Brit
Schneider Das Ziel dieser Dissertationsschrift besteht in der Erläuterung wesentlicher Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Bildung und in der Analyse der Notwendigkeit beider Faktoren für ein stetiges Wirtschaftswachstum. Mit Blick auf die nationale sowie die internationale wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur zu diesem Thema wird recht schnell augenscheinlich, dass Bildungs- und Gesundheitsökonomie häufig als Einzeldisziplinen betrachtet werden. Zwar wird vielerorts betont, dass das „Humankapital“ insbesondere in Industrienationen für das Wachstum unabdingbar ist, allerdings finden sich nur wenige Quellen, in denen Gesundheit und Bildung gleichermaßen als Humankapitalbestandteile berücksichtigt werden. Diese Dissertation versucht die hier bestehende Forschungslücke zu schließen. Bildung ist für ein stetiges Wirtschaftswachstum Voraussetzung, da diese für die Erforschung neuer Technologien unabdingbar ist. Darüber hinaus hilft Bildung bei der Anwendung und Verbreitung technologischen Wissens, weshalb dem Faktor Bildung häufig die Rolle eines Wachstumsmotors zugeschrieben wird
Für den Faktor Gesundheit lassen sich direkte sowie indirekte Einflüsse unterscheiden. Direkte Wachstumseffekte ergeben sich aus einer gesteigerten Produktivität der Erwerbstätigen, indem die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit zunimmt und es zu geringeren Fehlzeiten kommt. Die indirekten Wachstumseffekte beziehen sich beispielsweise auf Sparanreize, die mit einer hohen Lebenserwartung einhergehen, oder eine gesteigerte Konzentrationsfähigkeit im Kindesalter und damit die Möglichkeit, in gegebener Zeit mehr Bildung zu akkumulieren. Über diese Faktoren hinaus ist für das Wirtschaftswachstum entscheidend, welcher Bevölkerungsgruppe die Leistungen eines Gesundheitssystems zugute kommen. Sobald Kinder oder Erwerbstätige von den Gesundheitsleistungen profitieren, kommen diese Leistungen Investitionen in das gegenwärtige bzw. das zukünftige Arbeitsangebot gleich. Bei nicht erwerbstätigen Individuen oder Rentnern besitzen die Gesundheitsleistungen einen konsumtiven Charakter, da das effektive Arbeitsangebot nicht beeinflusst wird. An diese Überlegungen knüpft schließlich die Frage an, von welchen ökonomischen Faktoren gesundheitsbewusstes Verhalten sowie die Bereitschaft, Zeit in Bildung zu investieren, abhängt. Für das Gesundheitsverhalten kann gezeigt werden, dass insbesondere Erwerbstätigkeit eine große Rolle spielt, denn hierüber werden das für den Konsum von Gesundheitsleistungen verfügbare Einkommen sowie der hierfür zur Verfügung stehende Zeitaufwand bestimmt. Zudem geht mit Erwerbstätigkeit das Ziel einher, Krankheiten und damit dauerhafte Einkommensverluste zu vermeiden. Im empirischen Teil der Arbeit kann zudem gezeigt werden, dass sich Bildung positiv auf das Gesundheitsverhalten auswirkt. In Bezug auf die Bildungsinvestitionen stellen sich die Anreize etwas differenzierter dar. Eine Ausbildung wird in der Regel unter Inkaufnahme eines gegenwärtigen Einkommensverzichts absolviert, um das zukünftige Erwerbseinkommen zu steigern. Eine gute Gesundheit während der Schulzeit und Ausbildung führt zu einer gesteigerten Effektivität des Lernprozesses und damit zu höheren Löhnen in der Zukunft. Häufige Krankheiten oder zeitweilige Arbeitsunfähigkeit wirken sich dagegen negativ auf das Lebenszeiteinkommen und damit auf die Erträge der Bildungsinvestitionen aus. Nun ist es das Hauptziel einer Krankenversicherung, zumindest die finanziellen Konsequenzen von Krankheit hinsichtlich Behandlungskosten und Verdienstausfall abzumildern oder sogar zu beseitigen. Wird allerdings – wie gegenwärtig in der GKV üblich – lediglich das Lohneinkommen zur Finanzierung herangezogen, ergeben sich hieraus Verzerrungen zu Lasten der Bildung. Eine zusätzliche Berücksichtigung von Zinseinkünften würde diese Verzerrungen geringer werden lassen, optimal wäre jedoch ein Prämiensystem, dessen Finanzierung von der Einkommensentstehung unabhängig ist. Für die Politik und die deutsche Gesellschaft lassen sich aus diesen Ergebnissen folgende Implikationen ableiten: Gesundheit ist neben Bildung ein maßgeblicher Standortfaktor. Diese Tatsache bleibt in der Diskussion über die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens jedoch zumeist unberücksichtigt. Weiterhin werden Gesundheit und Bildung häufig getrennt voneinander betrachtet, obwohl Kinder, die über eine gute Gesundheit verfügen, mehr Erfolg in der Schule haben und obwohl Bildung gesundheitsbewusstes Verhalten fördert. Für die Gesellschaft bedeutet die Vernachlässigung dieser Zusammenhänge, dass das bereits vorhandene Erwerbspersonenpotenzial nicht optimal ausgeschöpft wird, indem noch immer zu wenig Gesundheitsförderung betrieben wird.
Dr. Brit S. Schneider, geb. Albers Geburtsdatum: 21. Juli 1978 Geburtsort: Hamburg Familienstand: verheiratet, 1 Kind beruflicher Werdegang: 1997 Abitur in Bad Segeberg 1997 - 2001 Studium der Betriebswirtschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1998 - 1999 Tutorin für Statistik 1999 - 2001 Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl
für allgemeine Volkswirtschaftslehre, insb. Finanzwissenschaft 2001 Abschluss Diplom-Kauffrau, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2001 - 2002 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für allgemeine Volkswirtschaftslehre, insbes. Finanzwissenschaft der Universität Greifswald (Prof. Dr. Volker Ulrich) 2002 - 2006 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre III, insb. Finanzwissenschaft der Universität Bayreuth (Prof. Dr. Volker Ulrich) 2006 Promotion (Dr. rer. pol.) an der Universität Bayreuth mit der Note „summa cum laude“; Dissertationsthema: "Gesundheit und Bildung. Theorie und Empirie der Humankapitalinvestitionen" (Gutachter: Prof. Dr. Volker Ulrich, Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Oberender) seit 2006 Akademische Rätin am Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre III, insb. Finanzwissenschaft der Universität Bayreuth (Prof. Dr. Volker Ulrich)
Frau Dr. Jana
Straßburger Die Dissertation befaßt sich mit der Xenotransplantation - einem erfolgversprechenden, wenn auch umstrittenen therapeutischen Ansatz zur Lösung des Organmangels. Dabei handelt es sich sich um Verfahren, bei denen der Mensch innerhalb (durch Transplantation, Infusion etc.) oder außerhalb (durch Perfusion etc.) seines Körpers in Kontakt mit lebenden tierischen Zellen, Geweben oder Organen kommt. Wie jedes (neue) medizinische Verfahren birgt auch die Xenotransplantation Risiken in sich. Neben dem Risiko einer Unverträglichkeit (Abstoßung des Transplantats, Divergenzen in Anatomie, Physiologie, Biochemie) birgt die Xenotransplantation das Risiko der Übertragung bekannter und unbekannter Krankheitserreger und der Entstehung neuer humanpathogener Krankheitserreger (sog. Xenozoonosen) und damit der Infektion des Transplantatempfängers und weiterer Personen in sich. Die Arbeit führt zunächst in die medizinischen und biologischen Grundlagen der Xenotransplanation ein, um die für die rechtliche Betrachtung notwendige Basis zu schaffen. Im nachfolgenden rechtlichen Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit das deutsche Recht dem international konsentierten Sicherheitsniveau entspricht. Hierfür werden die bestehenden internationalen (WHO, Europarat, EU) und ausgewählte nationale (USA, Großbritannien, Spanien, Schweiz) Vorschriften analysiert, um die international geforderten Sicherheitsmechanismen zur Minimierung des Infektionsrisikos herauszuarbeiten. Auf der Grundlage der abstrahierten Sicherheitsmechanismen werden die gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland daraufhin untersucht, ob sie den für den Umgang mit der Xenotransplantation erforderlichen Sicherheitsrahmen zur Verfügung stellen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden dabei die Vorschriften des Arzt- und Arzneimittelrechts sowie des Gentechnik- und Infektionsschutzrechts. Die Dissertation kommt zu dem Ergebnis, dass fünfzehn der insgesamt vierundzwanzig untersuchten Sicherheitsmechanismen unzureichend geregelt sind und insoweit für den Gesetzgeber ein Regelungsbedarf besteht. Die Arbeit zeigt und diskutiert abschließend, welche Regelungsmöglichkeiten auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bestehen; sie befürwortet einen gemeinschaftsrechtlichen, zumindest aber bundesrechtlichen Regelungsansatz.
Frau Dr. Straßburger wurde 1973 in Chemnitz geboren. Von 1994 bis 1999 studierte sie Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Dresden. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie von 1999 bis 2001 in Dresden und London. Im Anschluß daran promovierte sie bei Prof. Dr. Joachim Lege zum Thema „Rechtliche Probleme der Xenotransplantation ―― Internationale Regelungen und nationaler Regelungsbedarf unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsrisikos". Dissertation und Disputation wurden übereinstimmend mit summa cum laude bewertet. Neben dem (Promotions-)Studium und Rechtsreferendariat arbeitete Frau Dr. Straßburger bei Prof. Dr. Stein am Institut für Wirtschaftsrecht der TU Dresden. Von Mai 2003 bis Februar 2007 war sie juristisches Mitglied der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät „Carl Gustav Carus" der TU Dresden. Seit Februar 2007 ist sie als Referentin im Bundesministerium für Gesundheit im Bereich Biotechnologische Innovation, Gentechnik tätig. Publikationen und Vortragstätigkeit Rechtliche Probleme der Xenotransplantation ―― Internationale Regelungen und nationaler Regelungsbedarf unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsrisikos, Hamburg 2008 Rechtliche Aspekte der Arbeit von Ethik-Kommissionen, Public Health Forum 2007, 21-22 Die Inkorporation der Deklaration von Helsinki in das ärztliche Berufs- und Standesrecht ―― Verfassungsrechtliche Aspekte, MedR 2006, 462-471 Universitäre Studien am Menschen ―― Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise, eingeladender Vortrag am Insitut für Klinische Pharmakologie, TU Dresden, Januar 2006 Mitwirkung an verschiedenen Publikationen und Vorträgen im Rahmen der Mitarbeit am Institut für Wirtschaftsrecht der TU Dresden
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