10. Wissenschaftspreis der GRPG

 

Der 10. Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) wurde bei der Mitgliederversammlung der GRPG am 14. Januar 2006 in Hamburg an  Herrn  Dr. Markus M. Grabka für seine Dissertation "Alternative Finanzierungsmodelle einer sozialen Krankenversicherung in Deutschland - Methodische Grundlagen und exemplarische Durchführung einer Mikrosimulationsstudie" und an Herrn Dr. Jens Andreas Sickor für seine Dissertation "Normenhierarchie im Arztrecht" übergeben.

Der Wissenschaftspreis der GRPG ist mit 5.000 EUR dotiert und wurde von GlaxoSmithKline GmbH, Janssen Cilag GmbH, Lilly Deutschland GmbH und MSD Sharp & Dohme GmbH gesponsert. Die GRPG hat sich die Förderung des interdisziplinären Austausches und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung auf den verschiedenen Gebieten des Gesundheits- und Sozialrechtes aber auch im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik zum Ziel gesetzt.


Dr. Markus M. Grabka

Alternative Finanzierungsmodelle einer sozialen Krankenversicherung in Deutschland 
Methodische Grundlagen und exemplarische Durchführung einer Mikrosimulationsstudie

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor zwei wichtigen Herausforderungen: weiter steigende Ausgaben und vor einer Erosion der Finanzierungsgrundlagen. Um auch langfristig eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten, bedarf es auch einer Reform der Finanzierungsgrundlagen.

Ziel dieser Arbeit ist es einen umfassenden Vergleich alternativer Finanzierungsmodelle für den Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung in Deutschland vorzunehmen und mittels einer statistischen Mikrosimulation die fiskalischen und Verteilungseffekte dieser Reformalternativen zu quantifizieren. Die Bandbreite der untersuchten Reformmodelle reicht von einer reinen Steuerfinanzierung, über Sozialversicherungsmodelle bis zur rein privatwirtschaftlichen Absicherung im Krankheitsfalle. Dabei werden auch die Modelle einer "Bürgerversicherung" und von "Pauschalprämien" - die durch die sogenannte "Rürup-Kommission" thematisiert wurden - berücksichtigt. Das zweite - methodische - Ziel dieser Arbeit ist die Datengrundlage für Mikrosimulationsmodelle zu verbessern. Auf Grundlage der Daten des Soziooekonomischen Panels (SOEP) werden unterschiedlichste Algorithmen zur vollständigen Imputation von Einkommensangaben entwickelt und in ihrer Güte geprüft.

Als Fazit der Arbeit wird das Pauschalprämienmodell mit Teilkapitaldeckung und einem Ausbau von Selbstbeteiligungsmodellen für die künftige Finanzierung von Krankenversicherungsschutz in Deutschland empfohlen.

 

 

Dr. Jens Andreas Sickor

Normenhierarchie im Arztrecht

Die Dissertation „Normenhierarchie im Arztrecht“ befasst sich mit der Systematik des arztrechtlichen Normengefüges.

Anlass für die Befassung mit einem solchen Thema war die Erkenntnis, dass an die Ärzteschaft heutzutage eine unüberschaubare Vielzahl von Vorschriften herangetragen wird. Verstärkt wird die Unübersichtlichkeit arztrechtlicher Regelungen durch ein weitverzweigtes Zuständigkeitssystem: Die Regelungen für die ärztliche Tätigkeit entstammen längst nicht mehr nur nationalen Gesetzen und Verordnungen. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft üben ebenso ihren Einfluss aus wie Satzungen von Landesärztekammern, Empfehlungen privater Verbände oder tradierte Normen der Standesethik. Die Entscheidung, ob solche Normen auch rechtlich verbindlich sind, und welcher Vorschrift im Kollisionsfall der Vorrang gebührt, fällt deshalb selbst Rechtskundigen nicht immer leicht. Der juristisch nicht vorgebildete Mediziner steht hier vor einer kaum noch lösbaren Aufgabe.

In der Dissertation werden deshalb die bestehenden arztrechtlichen Normen in ein hierarchiebasiertes System eingeordnet. Grundlage einer solchen Normenhierarchie sind rechtstheoretische Überlegungen, die im weiteren Verlauf der Untersuchung auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes überprüft werden. Dabei zeigt sich, dass die Idee einer sich wechselseitig bedingenden Hierarchie aus Normsetzungsermächtigungen und ermächtigten Normsetzern nicht nur ein wissenschaftlich-theoretisches Konzept darstellt. Vielmehr beschreibt ein solches Normverständnis ein vom Grundgesetz akzeptiertes und sogar vorausgesetztes Prinzip.

Auf der Basis dieser Erkenntnisse war es möglich, im rechtsdogmatischen Teil der Arbeit sämtliche Erscheinungsformen des Arztrechts zu systematisieren und auf ihre rechtliche Verbindlichkeit hin zu untersuchen. Zwei Teilbereiche aus der Vielfalt arztrechtlicher Normstrukturen sollen als Beispiel hierfür kurz Erläuterung finden:

Der erste Bereich betrifft privatrechtlich organisierte Vereine und Verbände wie die Bundesärztekammer oder die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften. Da diesen Organisationen im Regelfalle keine Rechtsetzungskompetenzen verliehen wurden, stehen ihnen im Rahmen der Vereinsautonomie Regelungsbefugnisse nur gegenüber den unmittelbaren Mitgliedern zu. Eine Ermächtigung zur Normsetzung wäre zwar rechtstheoretisch nicht ausgeschlossen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist sie indes nicht unproblematisch, da hierbei das Demokratiegebot, die grundgesetzlichen Kompetenzzuweisungen und die Grundrechtsverpflichtung der staatlichen Gewalt berührt werden.

Im Normengefüge des Vertragsarztrechts schließlich sind die verfassungsrechtlichen Defizite nicht nur hypothetischer Natur:

Zwar erfüllen die untergesetzlichen Normen die Forderung des Grundgesetzes nach einer ununterbrochenen Ermächtigungskette. Die Ausgestaltung des SGB V durch den einfachen Gesetzgeber hält einer materiell-verfassungsrechtlichen Überprüfung allerdings nur selten stand. Insbesondere die Normierungsverträge und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werden den rechtsstaatlichen, demokratischen und bundesstaatlichen Anforderungen des Grundgesetzes kaum gerecht. Gleiches gilt für die gesetzlich angeordneten Verweisungspflichten auf diese Normarten in den Satzungen der Selbstverwaltungskörperschaften.

In den genannten Defiziten liegt nicht nur eine rechtswissenschaftlich zu missbilligende Unsicherheit, sondern zugleich ein Verstoß gegen grundgesetzlich abgesicherte Prinzipien, an die auch der einfache Gesetzgeber gebunden ist. Es erscheint daher angezeigt, dem Gesetzgeber im Bereich des Vertragsarztrechts eine Rückbesinnung auf die Grundsätze unserer Verfassung nahezulegen. Denn nur in einem rechtstaatlichen Rahmen kann es gelingen, die Interessen von Patienten, Versicherern, Ärzten und anderen Leistungserbringern zu einem vernünftigen und gerechten Ausgleich zu führen.

 


Zu den Preisträgern:

Dr. Markus M. Grabka

Geburtsdatum:                                 9. Januar 1968
Geburtsort
:                                      Berlin
Familienstand
:                                 ledig
Grundschule
:                                   August 1974 - Juli 1980 Katholische Bernhard Lichtenberg Schule in Berlin
Gymnasium
:                                    August 1980 - Juli 1987 Lily-Braun-Oberschule in Berlin
Praktikum
:                                      September 1987 - Februar 1988 Helfer im freiwilligen sozialen Jahr am St. Marien
                                                      Hospital in Köln
Studium
:                                         April 1988 - März 1997 Magisterstudium Soziologie mit dem zweiten Hauptfach
                                                      Informatik an der Technischen Universität in Berlin
Examen:
                                         Soziologie, M.A. im März 1997 mit der Note „sehr gut“
Forschungsaufenthalt:
                      4.9.2001 bis 25.9.2001 Cornell University Ithaca NY
Promotion:
                                      Dr. p.h. (public health) im Dezember 2004 mit der Note „Magna cum laude“ an
                                                      der TU Berlin im Rahmen des Graduiertenkolleg "Bedarfsgerechte und kosten-
                                                      günstige Gesundheitsversorgung" 
Studienbegleitende
Tätigkeiten:   September 1996 - März 1997 Honorarvertrag mit der TU Berlin, für das Public Health Forschungsprojekt C8: Empirische Analyse individueller Präferenzen im Gesundheitswesen unter der Leitung von H. Andersen, K.D. Henke und J. Schwarze
Januar 1993 - März 1997 studentische Hilfskraft am DIW Berlin in der Projektgruppe: Das Sozio-oekono-mische Panel (SOEP)
August 1994 - November 1994 Honorarvertrag mit dem Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin zur Berechnung von Indikatoren der beruflichen Mobilität in Ostdeutschland
Juli 1991 - Oktober 1991 Werkvertrag im Rahmen des Projekts „Patientenorientierung durch Gesundheits-förderung“ unter der Leitung von Dr. G. Feuerstein
Juli 1990 - September 1992 studentische Hilfskraft am Institut für Soziologie der TU-Berlin Arbeitsbereich Arbeit - Technik- Gesundheit bei Prof. B. Badura
Berufstätigkeit:
                                 
seit Juli 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am DIW Berlin
April 1999 - Juni 1999 Honorarvertrag für das „Human Capital Investment Project“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Juli 1997 - September 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Berlin im Rahmen des Forschungsprojektes C7 am Berliner Zentrum Public Health unter der Leitung von K.D. Henke (TUB) und G.G. Wagner (DIW)
August 1997 - Oktober 1997 Honorarvertrag für das „Human Capital Investment Project“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 
April 1997 - Ende 1997 Honorarvertrag mit dem DIW Berllin für eine Analyse der Einkommensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeber: OECD)

 

Dr. Jens Sickor:

  • Dr. Jens Andreas Sickor;  geboren 1974 in Schlema.
  • Nach dem Besuch des Gymnasiums und Ableistung des Wehrdienstes Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden
  • Erste Juristische Staatsprüfung abgelegt im Februar 2000
  • Von 2000 bis 2003 Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Wissenschaftliche Hilfskraft an strafrechtlichen Lehrstühlen der TU Dresden, darunter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Knut Amelung
  • 2004 Promotion zum Dr. iur. mit der von Prof. Dr. Amelung betreuten Arbeit „Normenhierarchie im Arztrecht“; übereinstimmende Bewertung der Dissertation in den Gutachten und der Verteidigung mit summa cum laude
  • Im Dezember 2005 Auszeichnung der Dissertation mit dem Dr. Walter Seipp-Preis der Commerzbank AG
  • Von Oktober 2003 bis Dezember 2005 Rechtsreferendar am OLG Bamberg
  • Seit 01.01.2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht der Ruhr-Universität Bochum